top of page

Besondere Reisebedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Besonderen Reisebedingungen gelten für alle von Matze Rapp als Reiseveranstalter angebotenen Studien-, Gruppen- und Pauschalreisen sowie angebotene Kurse, Seminar und Wochenendveranstaltungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Ergänzend gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a ff. BGB.

​

2. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisende dem Veranstalter verbindlich den Abschluss eines Pauschalreisevertrages an.

Der Reisevertrag kommt erst durch die Buchungsbestätigung des Veranstalters zustande.

Meldet der Anmelder weitere Reisende an, haftet er dafür, dass er hierzu bevollmächtigt ist.

 

3. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Reisebeschreibung sowie der Buchungsbestätigung.

Änderungen oder Nebenabreden bedürfen der Textform.

 

4. Bezahlung

Nach Zugang der Buchungsbestätigung kann eine Anzahlung verlangt werden. Der Restreisepreis ist zu dem in der Buchungsbestätigung genannten Zeitpunkt fällig.

Voraussetzung für die Fälligkeit von Zahlungen ist die Übergabe eines gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsscheins, soweit dieser gesetzlich erforderlich ist.

Bei Zahlungsverzug kann der Veranstalter nach Mahnung und Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und Rücktrittskosten nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen.

 

5. Leistungsänderungen

Änderungen einzelner Reiseleistungen nach Vertragsschluss sind nur zulässig, soweit sie unerheblich sind, den Gesamtcharakter der Reise nicht beeinträchtigen und gesetzlich zulässig sind.

Über wesentliche Änderungen wird der Reisende unverzüglich informiert.

 

6. Preisänderungen

Preisänderungen nach Vertragsschluss erfolgen ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere bei Änderungen von Beförderungskosten, Abgaben oder Wechselkursen.

Der Reisende wird über eine zulässige Preisanpassung rechtzeitig informiert. Erhöht sich der Reisepreis erheblich, stehen dem Reisenden die gesetzlichen Rechte zu.

 

7. Rücktritt durch den Reisenden

Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten.

Der Rücktritt sollte aus Beweisgründen in Textform erfolgen.

Der Veranstalter kann eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit nicht gesetzlich etwas anderes vorgesehen ist.

Sofern keine individuell berechnete Entschädigung erfolgt, gelten – vorbehaltlich des Nachweises eines geringeren Schadens – folgende pauschalierte Rücktrittskosten:

  • bis 60 Tage vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises

  • 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 40 %

  • 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 60 %

  • 14 bis 7 Tage vor Reisebeginn: 80 %

  • ab 6 Tagen vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt: 90 %

Dem Reisenden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

8. Ersatzteilnehmer

Der Reisende kann innerhalb der gesetzlichen Voraussetzungen eine Ersatzperson benennen.

Der Veranstalter kann dem Wechsel widersprechen, wenn die Ersatzperson die vertraglichen Reisevoraussetzungen nicht erfüllt oder gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

Etwaige Mehrkosten des Wechsels trägt der Reisende.

 

9. Rücktritt durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten,

  • wenn die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und dies in der Reiseausschreibung angegeben wurde,

  • wenn außergewöhnliche, unvermeidbare Umstände die Durchführung erheblich beeinträchtigen.

Bereits geleistete Zahlungen werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften erstattet.

 

10. Mitwirkungspflichten

Der Reisende ist verpflichtet,

  • auftretende Reisemängel unverzüglich anzuzeigen,

  • bei deren Beseitigung mitzuwirken,

  • erforderliche Auskünfte zu erteilen,

  • Schäden möglichst gering zu halten.

 

11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Reisende ist für die Einhaltung der für ihn geltenden Einreise-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften grundsätzlich selbst verantwortlich, soweit der Veranstalter keine abweichenden Informationen erteilt hat.

 

12. Reiseversicherungen

Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Auslandskrankenversicherung wird ausdrücklich empfohlen.

 

13. Haftung

Die Haftung des Veranstalters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Pauschalreiserechts.

Haftungsbeschränkungen gelten nur, soweit sie gesetzlich zulässig sind.

 

14. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach Maßgabe der Datenschutzerklärung verarbeitet.

 

15. Streitbeilegung

Der Veranstalter nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

 

16. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht, soweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Wohnsitzstaates des Reisenden nicht entgegenstehen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Reisebedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

bottom of page